Nachrichten
Kirchenverwaltungswahl am 24.11.24
In St. Rochus Dittelbrunn haben sich vier Personen bereit erklärt zu kandidieren:
Georg Brem, Günter Schmitt, Ana Uhrmann, Karl-Heinz Wirth
Gehen Sie bitte, wenn Sie ihren Wohnsitz im Ortsteil Dittelbrunn haben, 18 Jahre alt und katholisch sind, am 23./24.11.24 zur Kirchenverwaltungswahl.
Zeigen Sie sich so mitverantwortlich für ihre Pfarrgemeinde.
Briefwahlunterlagen können ab 04.11.24 im Pfarrbüro St. Rochus während der Öffnungszeiten abgeholt werden und müssen spätestens bis Samstag, 23.11.24 um 18 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros eingeworfen worden sein.
Das Wahllokal im Pfarrheim ist geöffnet am:
Samstag 23.11. 24, 17.00 Uhr - 18.00 Uhr (vor dem Konzert) und ca. 19.30 Uhr - 20.00 Uhr
Sonntag 24.11. 24, 11.00 Uhr - 11.30 Uhr
Konzert „Hoffnung auf Frieden“ mit „Godspell“ am 23.11.24 um 18 Uhr
Konzert „Hoffnung auf Frieden“
mit der Schweinfurter Kirchenband „Godspell“ zu Gunsten eines Schulprojekts in Tansania
Am Samstag, den 23. November 2024 um 18 Uhr, lädt das Gemeindeteam der St. Rochus Kirche zu einem besonderen Benefizkonzert ein. Die Kirchenband „Godspell“ wird ab 18:00 Uhr mit moderner christlicher Musik zum Thema „Hoffnung auf Frieden“ die Besucher auf den Advent einstimmen.
Die Erlöse des Konzerts kommen einem Schulprojekt in Tansania zugute. Die Veranstaltung bietet nicht nur musikalische „Hoffnung auf Frieden“, sondern auch die Gelegenheit, sich für ein gutes Projekt einzusetzen und die besinnliche Atmosphäre des Kirchenraums zu genießen.
Der Eintritt ist frei, Spenden für das Schulprojekt sind willkommen.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!
Samstag, 23. November 2024, 18:00 Uhr
Wo: St. Rochus Kirche
Pfarrer Gerhard Staudt und Christ Köhler: Abschied und Dank
Die Koffer waren gepackt, die Umzugskisten standen bereit, der Umzug war terminiert - wenige Tage zuvor haben Pfarrer Gerhard Staudt und Christa Köhler sich am Sonntag, 8. Oktober 2023 von „ihrer“ Gemeinde, St. Rochus in Dittelbrunn verabschiedet.
Dass das in Form eines Dank-Gottesdienstes geschah, war beiden ein großes Anliegen. In ihren Abschiedsworten wurde deutlich, wie wichtig ihnen die Feier der Eucharistie ist - auch weil es der zentrale Treffpunkt für die Gemeinde St. Rochus war und ist.
Seit dem 75. Geburtstag von Pfarrer Staudt im Februar war wohl allen in St. Rochus klar, der Tag des Abschieds kommt immer näher. Vielen fiel es schwer, das wahrzuhaben und bei der Begegnung nach dem Dank-Gottesdienst war daher immer wieder zu vernehmen, dass man sich St. Rochus ohne die beiden nicht so recht vorstellen könne. Daher war neben sehr viel Dank für das Wirken von Christa Köhler und Pfarrer Staudt eine gehörige Portion Wehmut zu spüren. Das drückte sich in den Dankes-Worten aus. Dass dabei auch Tränen flossen, war der Stimmung angemessen.
Alle Generationen sagten Lebewohl - das Kinderkirchen-Team mit den ganz Kleinen der Gemeinde, die Ministrantinnen und Ministranten, Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung. Für die Kommune sprach Bürgermeister Willi Warmuth Dank- und Abschiedsworte. Pfarrer Mollner, Leiter der Pfarreiengemeinschaft sagte, dass er auch als erfahrener Pfarrer viel von Gerhard Staudt gelernt habe und er dafür sehr dankbar sei, besonders auch für die Güte und Menschenfreundlichkeit, die er immer wieder spüren konnte. Vielleicht ist das einer der Gründe, dass Pfarrer Staudt zusammen mit Religionspädagogin und Haushälterin Christa Köher in all den 42 Jahren in St. Rochus so gut bei den Menschen ankam.
In der voll besetzten Rochus-Kirche gab es schon beim Gottesdienst und bei den Dankesworten immer wieder Unterbrechungen: Stehend wurde mehrfach minutenlang applaudiert und dann das Danke in Reimform gesungen!
Dem Wunsch von Pfarrer Moller, man gehe fest davon aus, dass Pfarrer Staudt in wenigen Jahren sein Goldenes Priesterjubiläum mit einem Gottesdienst in St. Rochus feiert, bekräftigte die Gemeinde mit lautem Beifall. Dass das möglich ist, dazu wünschen wir Pfarrer Gerhard Staudt und Christa Köhler eine riesengroße Portion Gesundheit.
DANKE für alles!!!
Hinweis: In der Mainpost wurde in Wort und Bild über die Verabschiedung berichtet. Der Artikel ist (online) hier nachzulesen: https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/pfarrer-gerhardt-staudt-wechselt-von-st-rochus-ins-st-thekla-heim-art-11269945
Informationsschreiben für alle Kirchenmitglieder in Bezug auf die Datenerhebung und Verarbeitung der Daten durch die Kirchenstiftungen
Informationen zum Datenschutz für Gemeindemitglieder
Liebe Pfarreimitglieder,
wir möchten Sie nachfolgend über unseren Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informieren. Für die Katholische Kirche in der Bundesrepublik Deutschland gelten gemäß § 91 EU-DSGVO nicht die Vorgaben der DSGVO, sondern diejenigen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz („KDG“).
Gemäß der Vorschriften des KDG (dort §§ 15, 16) sind wir verpflichtet, Sie über Art und Umfang der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Im Folgenden wollen wir Ihnen daher einen Überblick zu den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen geben und Sie in Kenntnis darüber setzen, wie die Daten unserer Gemeindemitglieder in Erfüllung der kirchlichen Aufgaben durch uns verarbeitet werden.
1. Verantwortlichkeiten
2. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten ist in dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (im Folgenden „KDG“) und im Telemediengesetz (im Folgenden „TMG“) geregelt. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich entweder direkt oder mithilfe weiterer Angaben, einer natürlichen Person zuordnen lassen. Es handelt sich folglich um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten betroffenen Person.
Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich zulassen oder die betroffene Person ihr Einverständnis dazu erteilt.
3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Gemeindemitgliedern durch die Kirchenstiftung
3.1. Mitgliederverzeichnis (Matrikel)
Gemäß § 5 Abs. 3 der Anordnung über das Kirchliche Meldewesen sind katholische Kirchenstiftungen verpflichtet, ein Mitgliederverzeichnis zu führen. Zu diesem Zweck werden durch die staatlichen Meldebehörden in regelmäßigen Abständen gemäß § 42 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende personenbezogene Daten übermittelt:
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
4. Doktorgrad,
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. zum gesetzlichen Vertreter
a) Familienname, b) Vornamen, c) Doktorgrad, d) Anschrift, e) Geburtsdatum, f) Geschlecht, g) Sterbedatum sowie h) Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52,
8. Geschlecht,
9. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
10. rechtliche Zugehörigkeit zu der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
11. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, die letzte frühere Anschrift, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
12. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
13. Familienstand beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht; zusätzlich bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Datum, Ort und Staat der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft,
14. Zahl der minderjährigen Kinder,
15. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
16. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Darüber hinaus werden folgende personenbezogene Daten von Familienangehörigen (Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern, vgl. § 42 Abs. 3 BMG), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Geburtsdatum und Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift,
6. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 sowie
7. Sterbedatum.
Diese Meldedaten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert und durch die kirchliche Stelle ausschließlich zur Erfüllung von kirchlichen Aufgaben (allgemeine Seelsorge, Pflege des Mitgliederverzeichnisses, Durchführung kirchlicher Amtshandlungen, Erhebung von Kirchensteuer in Form von Kirchgeld, ggf. Spendenaufrufe) verwendet.
Zudem werden die im Meldewesen gespeicherten Daten mit Angaben zu kirchlichen Amtshandlungen (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) angereicht.
3.2. Datenverarbeitung zur Durchführung der Sakramenten
Wenn Sie sich oder Ihr Kind (sofern dieses noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat) zur Spendung eines Sakraments (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit) anmelden, müssen Sie das jeweilige Anmeldeformular ausfüllen. Die dort erhobenen Daten werden zur Vorbereitung bzw. Durchführung der Sakramentenspendung gemäß § 6 Abs. 1 lit. f KDG im kirchlichen Interesse verarbeitet. Die Kirchenstiftung verarbeitet grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind oder für deren Verarbeitung ein kirchliches Interesse besteht. Weitere Daten werden nur auf freiwilliger Basis erhoben. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen. Nach Durchführung der kirchlichen Amtshandlung erfolgt ein Eintrag in das kirchliche Matrikelbuch.
Sofern Sie sich in unserer Kirchengemeinde trauen lassen wollen, müssen Sie zu diesem Zweck ebenfalls ein „Anmeldeformular“ ausfüllen. Die dort aufgeführten Daten werden ebenfalls gemäß § 6 Abs. 1 lit. f KDG verarbeitet, um die Trauung durchführen zu können. Nach der Hochzeit erfolgt zudem ein entsprechender Eintrag in die kirchlichen Matrikelbücher.
Eine Veröffentlichung Ihres Namens und Ihrer Anschrift erfolgt im Rahmen des Aufgebots im Schaukasten oder durch Verlesung im Gottesdienst. Sofern darüber hinaus z.B. das Datum Ihrer Hochzeit veröffentlicht werden soll, fragen wir Sie vorab nach Ihrer Zustimmung (vgl. § 6 Abs. 1 lit. b KDG).
Weitere Informationen finden Sie im Anhang zu diesem Dokument.
3.3. Spenden
Wir verarbeiten grundsätzlich nur die Daten, die zur Erfassung Ihrer Zuwendung erforderlich sind. Hierzu gehören lediglich Ihr Name, Ihre Anschrift (sind ggf. bereits im Mitgliederverzeichnis enthalten) sowie Höhe und Zeitpunkt der Zuwendung. Diese Angaben sind auch in der Bestätigung über die Geldzuwendung (Spendenquittung) enthalten, sofern Sie eine solche anfordern. Zudem erhalten wir bei Überweisung der Spende auf unser Konto Ihre Kontoverbindung. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 lit. c KDG.
Darüber hinaus gehende Daten erheben wir nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen.
Ihre personenbezogenen Daten nehmen wir außerdem ggf. in eine Spenderdatei auf. Um Sie über aktuelle Projekte und Veranstaltungen informieren, schicken wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen Informationsschreiben zu. Wenn Sie diese nicht mehr erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro vor Ort.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt.
3.4. Messstipendien
Für Messintentionen, Messlegate und Stiftungen werden der Name des Spenders sowie des oder der Begünstigten erhoben. Darüber hinaus werden im Fall einer Überweisung Daten zu den Zahlungsvorgängen verarbeitet. Die betroffenen personenbezogenen Daten werden auf der Rechtsgrundlage des § 6 Abs. 1 lit. c KDG verarbeitet. Im Fall von Messstiftungen werden die genauen Informationen zur Genehmigung an die Kirchenverwaltung und das Bischöfliche Ordinariat als Stiftungsaufsichtsbehörde weitergeleitet. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Stellen.
Sofern Sie eine Messintention bestellen, wird der Name des Begünstigten nur dann öffentlich genannt, wenn die betroffene Person bereits verstorben ist. Auch Ihr Name als Spender wird nur dann veröffentlicht, wenn Sie vorab Ihre Einwilligung diesbezüglich gemäß § 6 Abs. 1 lit. b KDG erteilt haben.
4. Dauer der Datenspeicherung
Wir speichern die Daten nur solange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – z.B. im Kirchenrecht, im Steuerrecht oder nach unserer Archivordnung – werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht bzw. der in diesen Vorschriften vorgesehenen Zeiträume gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
Selbstverständlich können Sie jederzeit (s.u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (siehe auch 6.).
5. Empfänger Ihrer Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vorganges mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i.S.d. § 6 Abs. 1 lit. g) KDG zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie eine Einwilligung erteilt haben. Hinweise zu den jeweiligen Weitergaben finden Sie am Ende dieses Dokumentes in der Tabelle in Spalte „Übermittlung an“.
6. Ihre Rechte als „Betroffene/r“
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 17 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (in Folge „KDG“ abgekürzt) im einzelnen aufgeführten Informationen.
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 18 KDG).
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 19 KDG im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 20 KDG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
- Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (§ 23 KDG).
- Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen das KDG verstößt (§ 48 KDG). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer kirchlichen Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Diözese Würzburg ist:
(Diözesan-)Datenschutzbeauftragter der Bayer. (Erz-)Diözesen
Herr Jupp Joachimski
Kapellenstraße 4
80333 München
Telefon: 089/2137-1796
Telefax: 089/2137-1585
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, steht Ihnen unsere betriebliche Datenschutzbeauftragte selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Übersicht der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei kirchlichen Amtshandlungen
Zweck |
Rechtsgrundlage |
Kategorien personenbezogener Daten |
Quelle |
Übermittlung an |
Taufe |
Erfüllung einer kirchenrechtlichen Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 lit. a) KDG) lt. Can. 877 §1 CIC |
Name, Geburtsdaten und Adressdaten des Täuflings und der Eltern bzw. des Vaters und der Mutter, Konfession der Eltern und der Paten, Name und Adressen der Paten |
Eltern, Täufling bei Erwachsenentaufe, kommunale Meldedaten |
Kommune, Diözese |
Erstkommunion |
Einwilligung (§ 6 Abs. 1 lit. b) KDG) |
Name, Adressdaten, Geburtsdaten, Taufdaten, Schule und Schulklasse, Name, Adresse und Konfession der Eltern |
Eltern |
Diözese |
Firmung |
Erfüllung einer kirchenrechtlichen Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 lit. a) KDG) lt. Can. 895 CIC |
Name, Adressdaten, Geburtsdaten, Taufdaten, Schule und Schulklasse des Firmlings, Name, Adresse und Konfession der Eltern, Name, Konfession und Adresse des Firmpaten |
Eltern, Firmling |
Taufpfarrei, Diözese |
Trauung |
Erfüllung einer kirchenrechtlichen Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 lit. a) KDG) lt. Can. 1121 + 1122 CIC |
Name, Geburtsdaten, Taufdaten, Konfession und bisherige Adresse der Brautleute; ggf. zukünftige Adresse, Name der Trauzeugen |
Brautleute |
Taufpfarreien, Wohnpfarramt, Diözese |
Pfarramtliches Zeugnis |
Einwilligung (§ 6 Abs. 1 lit. b) KDG) |
Name, Adressdaten, Konfession und Geburtsdaten des Antragstellers |
Kommunale und kirchliche Meldedaten |
keine |
Gratulationen zu Jubiläen |
Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben (§ 6 Abs. 1 lit f) KDG) |
Name, Adressdaten, Geburtsdatum, Datum des Jubiläums |
Kirchliche Meldedaten |
keine |
Übertritt, Wiedereintritt |
Erfüllung einer kirchenrechtlichen Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 lit. a) KDG) lt. Can. 112 § 3 CIC |
Name, Adressdaten, Austrittsdaten, Konfession, Taufdaten, |
Antragsteller |
Kommune, Diözese |
Kirchenaustritt |
Wahrnehmung kirchlicher Interessen und Aufgaben (§ 6 Abs. 1 lit. f) KDG) |
Name, Adressdaten, Geburtsdatum und -ort, Taufdatum, Austrittdatum |
Kommunale Meldedaten, Matrikelamt Diözese Würzburg |
Taufpfarrei, Wohnpfarramt |
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung. Melden Sie sich dann einfach bei unserer Verwaltungsleitung oder im Pfarrbüro.