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Die bayerische Staatsregierung hat auf der Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Diese Änderungen gelten bereits ab 21. Januar 2021.

Demnach müssen in Gottesdiensten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem 15. Geburtstag eine FFP2-Maske tragen.

 

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